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10.05.2007 | Arbeitsrecht
Jedes Rechtsgebiet hat seine eigenen Leitentscheidungen. Was der „Autokran“ für die Konzernhaftung oder „Centros“ und der „Überseering“ für die Niederlassungsfreiheit in der EU waren, ist z.B. der „Auto-Kindersitz“ im Recht der Arbeitnehmererfindung oder genauer für den konfliktträchtigen Bereich von Erfindungen durch Organmitglieder. Was das Arbeitnehmererfindungsgesetz für Arbeitnehmer regelt, gilt für Geschäftsführer und andere Organmitglieder nicht. Umso wichtiger ist deshalb eine vertragliche Vereinbarung und Verständigung über die Einräumung und Vergütung von Rechten/Lizenzen.
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